01.12.2014

Verschärfung der Selbstanzeige

Verschärfung der Selbstanzeige

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung beschlossen. Danach sollen die bisherigen Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige mit Wirkung zum 1.1.2015 verschärft werden.

Hintergrund: Im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz bestimmt, dass nur noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 € eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen blieb es grundsätzlich bei der Strafbarkeit, jedoch wurde die Steuerhinterziehung bei der Entrichtung eines sog. Strafzuschlages nicht weiter verfolgt.

Der nun veröffentlichte Gesetzentwurf sieht u. a. folgende Maßnahmen vor:

  • Absenkung der 50.000 €-Grenze auf 25.000 €. Ab diesem Hinterziehungsbetrag wird nur bei Zahlung eines Strafzuschlags von der Strafverfolgung abgesehen.
  • Deutliche Erhöhung des Strafzuschlags: Künftig gilt ein Stufentarif: Bei einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 € bis 100.000 € wird ein Zuschlag von 10 % der hinterzogenen Steuern fällig, zwischen 100.000 € und einer Million € liegt er bei 15 %, über einer Million € bei 20 % (bisher pauschal 5 % bei Überschreiten der 50.000 €-Grenze). Hinzu kommen Hinterziehungszinsen von sechs Prozent im Jahr.
  • Ausdehnung des Berichtigungszeitraums für eine wirksame Selbstanzeige auf zehn Jahre – auch in Fällen einer „einfachen“ Steuerhinterziehung.

Hinweis: Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundestags und der Länderkammer. Der bisherige Fahrplan sieht eine Verabschiedung des Gesetzes Ende des Jahres vor, die Regelungen sollen ab dem 1.1.2015 gelten.

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