05.03.2009

Bund und Länder einigen sich auf Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer

Bund und Länder einigen sich auf Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer

Bund und Länder haben sich am Mittwochabend, 4.3.2009, auf die Umstrukturierung der Kraftfahrzeugsteuer verständigt.

Nach dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Umstrukturierung der Kraftfahrzeugsteuer fällt die Entschädigung der Länder 150 Mil. € höher aus als ursprünglich geplant. Demnach sollen die Länder für den Wegfall ihrer Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer jährlich rund 8,99 Mrd. € erhalten. Dagegen bleibt es bei der Regelung im Gesetzesbeschluss des Bundestages, wonach Änderungen der Mauthöheverordnung künftig nicht mehr der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlene Änderung noch bestätigen. Der Bundestag befasst sich bereits am 5.3.2009 mit dem Einigungsvorschlag, der Bundesrat am Freitag, 6.32009. Stimmen beide Häuser zu, könnte das Gesetz wie geplant am 1.6.2009 in Kraft treten.

Zentrale Neuregelung des Gesetzes ist, dass sich die Höhe der Kfz-Steuer künftig überwiegend am CO2-Ausstoß orientiert. Die Steuer bietet damit einen Anreiz zum Erwerb schadstoffarmer Pkw.

Quelle: Bundesrat Pressemitteilung 32 / 2009

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