04.03.2009

Gesetz zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale

Gesetz zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale

Die Fraktionen von Union und SPD haben den Entwurf ein Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vorgelegt (BT-Drucks. 16/12099).

Bis 2006 hatte die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei 0,30 € je Entfernungskilometer gelegen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das Verfassungsgericht verworfen (BVerfG v. 9.12.2008 - 2 BvL 1/07 u.a.).

Wie die Fraktionen erläutern, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, die vorläufige Regelung des BVerfG für die Zeit ab 2007 durch eine andere verfassungsgemäße Regelung zu ersetzen. Mit dem Gesetzentwurf werde die Entfernungspauschale von 2006 weitergeführt. Der Unterschied zur Regelung des Verfassungsgerichts bestehe darin, dass Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auch abziehbar sind, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag überschreiten. Außerdem sind Unfallkosten wieder absetzbar. Sie können als außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht werden und sind nicht mehr durch die Entfernungspauschale abgegolten. Der Rechtszustand von 2006 werde mit der Neuregelung jetzt wiederhergestellt, „ohne eine grundlegende Neuordnung für die Zukunft damit auszuschließen“, schreiben die Fraktionen von Union und SPD in dem Entwurf.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 064

Anmerkung: Bereits am 10.2.2009 hatte das bayerische Kabinett einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale auf den Weg gebracht. Der Bundesrat wird sich in seiner Plenarsitzung am Freitag, 6.3.2009, mit der bayerischen Initiative beschäftigen (BR-Drucks. 147/09). Finanz- und Verkehrsausschuss haben dem Bundesrat die Einbringung des bayerischen Gesetzentwurfs empfohlen (BR-Drucks. 147/1/98). Der bayerische Gesetzentwurf unterscheidet sich von dem Entwurf der Fraktionen von Union und SPD im Wesentlichen nur in der Begründung.

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