07.04.2009

Konjunkturpaket II

Konjunkturpaket II

Mit einem zweiten Konjunkturpaket will die große Koalition Deutschland aus der Wirtschaftskrise führen. Es umfasst rd. 50 Mrd. €. Die Neuerungen im Überblick:

1. Senkung der Einkommensteuer
Die Steuerentlastung erfolgt in zwei Schritten:
In einem ersten Schritt erfolgt eine Anhebung des Grundfreibetrags um 170 € auf 7.834 €, rückwirkend ab dem 1.1.2009. Die übrigen Tarifeckwerte werden ebenfalls ab 1.1.2009 um 400 € angehoben. Damit wird die Steuertarifkurve abgeflacht, so dass tendenziell bei weniger Steuerzahlern, die eine Lohnerhöhungen erhalten, der Vorteil direkt durch einen höheren Steuersatz zunichte gemacht wird. Zudem wird der Eingangssteuersatz ab dem Veranlagungszeitraum 2009 von 15 % auf 14 % gesenkt. Ab 2010 erfolgt in einem zweiten Schritt eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags um 170 € auf dann 8.004 € und eine erneute Erhöhung der Tarifeckwerte um 330 €.

2. Gesetzliche Krankenversicherung – geringere Beiträge
Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem 1. 7. 2009 von derzeit 15,5 % (eingeführt mit der Gesundheitsreform zum 1. 1. 2009) auf 14,9 % gesenkt.

3. Kinderbonus
Über die Familienkassen wird an alle Kindergeldbezieher eine Einmalzahlung (Kinderbonus) von 100 € je Kind ausgezahlt. Das Geld soll in nächster Zeit mit dem Kindergeld an alle Eltern ausgezahlt werden. Von der Einmalzahlung sollen vor allem Familien mit kleinem Einkommen profitieren. Sie wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet. Bei Besserverdienern dagegen wird die Einmalzahlung bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.

4. Beschäftigungssicherung
Den Unternehmen soll in dieser konjunkturell schwierigen Phase geholfen werden, Fachkräfte zu halten und nicht zu entlassen. Hierzu war bereits im Rahmen des ersten Konjunkturpakets beschlossen worden, die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld zum 1. 1. 2009 von 12 auf 18 Monate zu verlängern. Die Verlängerung ist zunächst auf ein Jahr befristet und gilt für alle Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. 12. 2009 haben. Des Weiteren sollen die Unternehmen nun von Sozialversicherungsabgaben entlastet und bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten finanziell unterstützt werden. Die Arbeitgeber bekommen hierzu 2009 und 2010 bei Kurzarbeit die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit zurück. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit können den Arbeitgebern auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Zugleich wird der gesetzliche Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bei 2,8 % stabilisiert. Nach der ursprünglichen gesetzlichen Regelung wäre der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. 7. 2010 von derzeit 2,8 % auf 3,0 % gestiegen. Für die Jahre 2009 und 2010 stehen zusätzlich über 2 Mrd. € für Fortbildung und Qualifizierung bereit. Gefördert werden sollen Beschäftigte in Kurzarbeit, junge Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss sowie junge Menschen, die schon sehr lange einen Ausbildungsplatz suchen.

5. Umweltprämie
Private Autohalter können eine Umweltprämie – auch Abwrackprämie genannt – beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen ab Euro 4 gekauft und zugelassen wird. Allerdings muss der Wagen zuvor für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen gewesen sein. Die Prämie beträgt 2.500 € und wird für Zulassungen bis zum 31. 12. 2009 gewährt. Der Antrag kann entweder direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt oder über den Händler dort eingereicht werden. Er muss in dem letzten Fall allerdings auf den Autohalter ausgestellt und von diesem unterschrieben sein. Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist dabei ausgeschlossen. Vielmehr ist der Antrag im Original mit den vorgeschriebenen Nachweisen ausschließlich an die auf dem Antragsvordruck angegebene Anschrift zu senden. Wichtig ist darüber hinaus, dass das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) eingereicht werden muss. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erteilt das BAFA. Diese können Sie auch über die Homepage – www.bafa.de – abrufen.

6. Rettungsschirm für Unternehmen
Gesunde Großunternehmen, die wegen der Zurückhaltung der Banken zurzeit keine oder zu wenig Kredite bekommen, sollen Bürgschaften vom Bund und Kredite von der bundeseigenen KfW-Bank erhalten. Über das bei der KfW bereits laufende Sonderprogramm (15 Mrd. €) für den Mittelstand hinaus steht mit den Maßnahmen des zweiten Konjunkturpaketes ein Bürgschaftsvolumen in Höhe von 100 Mrd. € zur Verfügung.

7. Investitionsprogramm
Bund, Länder und Gemeinden wollen 2009 und 2010 rund 17 bis 18 Mrd. € zusätzlich in die Infrastruktur stecken. Der Schwerpunkt dieser Investitionen liegt mit 65 % im Bildungsbereich. Der Rest soll u. a. in Straßen, Schienen und schnellere Internetverbindungen investiert werden.

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