08.04.2009

Konjunkturpaket

Konjunkturpaket

Der Gesetzgeber hat umfangreiche Steuerentlastungen im Rahmen des sog. Konjunkturpakets beschlossen. Wir verschaffen Ihnen nachfolgend einen Überblick über wichtige Eckpunkte:

  1. Zum 1. 1. 2009 wurde zeitlich befristet für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 25 % eingeführt. Wichtig ist hierbei, dass die degressive AfA nur bei Nettopreisen über 1.000 € genutzt werden kann; denn im Übrigen sind die Regelungen für GWG (bis 150 € netto) und Sammelposten (über 150 € bis 1.000 € netto) zwingend.
  2. Zusätzlich zur degressiven AfA wurde die Möglichkeit von Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erweitert, indem die Schwellenwerte der dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen auf 335.000 € (bisher: 235.000 €) und 200.000 € (bisher: 100.000 €) erhöht wurden.
  3. Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wurde bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet und der Steuerbonus auf 20 % von 6.000 € (= 1.200 €) verdoppelt. Diese neue Höchstgrenze gilt nur für nach 2008 gezahlte Aufwendungen, soweit die zugrunde liegenden Leistungen seit dem 1. 1. 2009 erbracht worden sind. Zwei Jahre nach Inkrafttreten will die Bundesregierung die Wirksamkeit der verbesserten Absetzbarkeit evaluieren.
  4. Für Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 5. 11. 2008 und dem 30. 6. 2009 wurde eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5-Norm und die Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31.12.2010.
  5. Das Kurzarbeitergeld wird 18 Monate und nicht nur 12 Monate ausgezahlt. Die Maßnahme ist auf ein Jahr befristet.
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